TL;DR: Das Wichtigste
- Das Bundesamt für Kommunikation hat die Praktiken von 76 Bundesbehörden erfasst, von denen etwas mehr als 70 % bereits generative Tools einsetzen. Nur 10 Dienststellen arbeiten derzeit an verbindlichen rechtlichen Anpassungen und geben internen Richtlinien den Vorzug.
- Technische Ressorts wie Energie und Verkehr treiben internationale Normungsinitiativen voran, um operative Risiken zu begrenzen. Auch der Kultursektor und das Gesundheitswesen befassen sich mit Fragen des Urheberrechts und der Patientensicherheit.
- Das Bundesamt für Statistik trennt seine institutionelle Kommunikation von seinem Themenportal „Statistik Schweiz“. Diese neue Infrastruktur ermöglicht es Software-Agenten und lernenden Systemen, direkt zuverlässige und vergleichbare Indikatoren zu extrahieren.
- Der Bundesrat bereitet bis zum Frühjahr 2027 einen Gesetzesentwurf vor, der auf dem Übereinkommen des Europarats basiert. Dieser Rechtsrahmen wird die Nutzung öffentlicher Daten im Zusammenhang mit Grundrechten regeln und gleichzeitig sektorale Flexibilität gewährleisten.
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Die Schweizer Bundesverwaltung möchte den Aufschwung der künstlichen Intelligenz durch eine gezielte sektorale Steuerung begleiten und gleichzeitig ihre Infrastruktur modernisieren, um ihre statistischen Datenbanken für Maschinen direkt nutzbar zu machen. Dieser Ansatz hat sich in der Veröffentlichung einer umfassenden Bestandsaufnahme, die bei den Dienststellen des Bundes durchgeführt wurde, sowie in der vollständigen Neuorganisation der Plattformen der öffentlichen Statistik konkretisiert. Ziel ist es, technologische Innovation mit dem strengen Schutz der Grundrechte in Einklang zu bringen, ohne dabei neu entstehende operative Anwendungen zu behindern.
Bern koordiniert seine Strategie im Bereich der künstlichen Intelligenz ohne allgemeine Gesetzgebung
Die Schweiz hat sich dafür entschieden, kein einheitliches allgemeines Gesetz nach ausländischem Vorbild zu erlassen. Wie aus der vom Bundesamt für Kommunikation veröffentlichten Übersicht hervorgeht, hat der Bundesrat am 12. Februar 2025 beschlossen, das Übereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz zu ratifizieren, um dessen Grundsätze in das nationale Recht zu integrieren. Dieser Ansatz sieht gezielte Anpassungen innerhalb der bestehenden sektoralen Gesetzgebungen vor, ergänzt durch allgemeine Vorschriften, die sich auf wesentliche Bereiche wie den Datenschutz und die Nichtdiskriminierung beschränken.
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Dieses Konzept umfasst zwei Teile, die bis zum Jahr 2027 parallel umgesetzt werden. Einerseits bereitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einen Entwurf für ein Bundesgesetz vor, der im Frühjahr 2027 in die Vernehmlassung gegeben wird und verbindliche Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz, Überwachung und Risikobewertung für sensible Systeme festlegen wird. Andererseits entwickeln die Bundesbehörden nicht verbindliche Instrumente wie Leitfäden für freiwillige Verpflichtungen und Selbstregulierungsstandards für Unternehmen und Berufsverbände.
Die Bundesbehörden geben angesichts konkreter Risiken der Selbstregulierung den Vorzug
Die bei den Bundesbehörden durchgeführte Umfrage ermöglichte es, einen Überblick über die Praktiken der Bundesverwaltung zu erstellen. Von den 93 befragten Stellen haben 76 den Fragebogen beantwortet; daraus geht hervor, dass etwas mehr als 70 % von ihnen bereits Technologien des maschinellen Lernens oder der Textunterstützung einsetzen. Angesichts der identifizierten Risiken, die vor allem die Transparenz, die Sicherheit und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen betreffen, erarbeiten derzeit 21 Dienststellen unverbindliche Selbstregulierungsmassnahmen, während lediglich 10 Stellen formelle Änderungen ihrer Rechtsgrundlagen vorbereiten.
In den hochtechnischen Bereichen sind die Fortschritte am schnellsten. Im Verkehrs- und Zivilluftfahrtbereich passen die nationalen Behörden ihre Anforderungen an europäische und internationale Normen an, um die Betriebssicherheit automatisierter Systeme zu gewährleisten. Der Energiesektor untersucht seinerseits die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber Cyberbedrohungen, während das Bundesamt für Kultur Ethik-Charten ausarbeitet, um urheberrechtlich geschützte Werke vor dem unentgeltlichen Training im Ausland entwickelter Sprachmodelle zu schützen.
Diese Analyse unterstreicht zudem, dass der Zugang zu zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Daten für alle Abteilungen ein erhebliches technisches Hindernis darstellt. Zahlreiche Dienststellen weisen auf das Fehlen einheitlicher Strukturen zur Aufbereitung von Datensätzen für das maschinelle Lernen hin und betonen zugleich die erforderliche strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze bei jeder automatisierten Verarbeitung.
Analyse
Der Bund hat einen „Bericht über sektorale Massnahmen zur Regulierung der künstlichen Intelligenz“ veröffentlicht, der auf einer Umfrage unter allen Bundesstellen basiert und einen Überblick über die laufenden und geplanten Massnahmen in den verschiedenen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Gesundheit, Medien) bietet. Er kündigt zudem an, dass sein Fachportal „Statistik Schweiz“ fortan den Zugang zu statistischen Daten nicht nur für Menschen, sondern auch für künstliche Intelligenz erleichtert.
Das Bundesamt für Statistik strukturiert seine Indikatoren für die IA
Diese Absicht findet bereits jetzt konkrete Umsetzung in der vom Bundesamt für Statistik durchgeführten technischen Modernisierung. Laut der auf dem Portal des Bundes veröffentlichten Mitteilung hat die Behörde nach einem einjährigen Projekt ihr digitales Angebot in zwei separate Plattformen aufgeteilt. Die institutionelle Website präsentiert nun die Aufgaben der Verwaltungsorganisation, während das Fachportal „Statistik Schweiz“ die Ergebnisse, interaktiven Visualisierungen und statistischen Veröffentlichungen für Entscheidungsträger, Forscher und die Öffentlichkeit bündelt.
Die technische Neugestaltung zielt ausdrücklich darauf ab, die Indikatoren sowohl für Menschen als auch für Software-Agenten oder Modelle der künstlichen Intelligenz nutzbar zu machen. Als Datenverwalter des Bundes koordiniert das Amt die Harmonisierung, Beschreibung und Vergleichbarkeit der Zeitreihen. Diese fortschrittliche Strukturierung ermöglicht es algorithmischen Modellen, direkt auf verifizierte Quellen zurückzugreifen, wodurch das Risiko von Fehlinterpretationen oder Fehlinformationen bei automatisierten Auswertungen verringert wird.
Der Direktor des Bundesamtes für Statistik wies darauf hin, dass die Demokratie eine solide Grundlage aus zuverlässigen statistischen Informationen benötigt, um kollektive Entscheidungen zu lenken. Das Vorgehen des Bundes zeigt, dass die Anpassung an Lerntechnologien sich nicht auf den Erlass von Gesetzen beschränkt, sondern in erster Linie auf der Bereitstellung sorgfältig aufbereiteter öffentlicher Daten beruht, die direkt mit den neuen digitalen Werkzeugen kompatibel sind.
Häufig gestellte Fragen zur KI-Governance in der Schweiz
Wie regelt die Schweiz den Bereich der künstlichen Intelligenz?
Die Schweiz verfolgt einen sektoralen Ansatz anstelle eines einzigen allgemeinen Gesetzes. Der Bundesrat plant, das Übereinkommen des Europarats bis zum Frühjahr 2027 in das nationale Recht zu übernehmen, um die Grundrechte zu regeln, wobei es jedem Bundesamt überlassen bleibt, seine eigenen Berufsregeln anzupassen.
Welche wesentlichen Risiken hat die Bundesverwaltung ermittelt?
Die befragten Stellen heben vor allem den Mangel an Transparenz, diskriminierende Verzerrungen und Lücken in der Cybersicherheit hervor. Auch die Risiken durch Desinformation und die Schwierigkeiten beim Zugang zu Trainingsdaten von ausreichender Qualität stellen grosse Sorgen dar.
Inwiefern passt sich das Portal „Statistik Schweiz“ an die Werkzeuge der künstlichen Intelligenz an?
Das Fachportal strukturiert seine Datenbanken so, dass sie von Software-Agenten und Modellen des maschinellen Lernens reibungslos ausgewertet werden können. Diese Struktur gewährleistet, dass die automatisierten Systeme offizielle, harmonisierte und geprüfte Indikatoren nutzen.
Warum vermeiden die meisten Bundesämter verbindliche Gesetze?
Die meisten Unternehmen stellen fest, dass die geltenden Gesetze technologieneutral sind und ausreichen, um ihre Praktiken zu regeln. Sie geben daher Verhaltenskodizes und internen Richtlinien den Vorzug, da diese angesichts der raschen technologischen Entwicklungen leichter anzupassen sind.
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